📋 Behörden2025-10-05
Erfahren Sie, wie Sie ein Polizeiliches Führungszeugnis online oder persönlich beantragen, verstehen Sie die Unterschiede zwischen Belegart O und N, Gebühren und erhalten Sie Ihre marokkanische Strafregisterauskunft für Visazwecke.
Die notwendigen Unterlagen vor oder nach Ihrem Umzug nach Deutschland zu organisieren kann überwältigend wirken – besonders, wenn die deutsche Bürokratie alles mit komplizierten Namen versieht. Das Polizeiliches Führungszeugnis ist eines dieser Dokumente, das ständig auftaucht: Arbeitgeber verlangen es, Einwanderungsbehörden benötigen es, und manchmal wollen es auch Vermieter. Wenn Sie als Marokkaner planen, in Deutschland zu arbeiten oder zu studieren, wird Ihnen das Wissen, wie man ein Polizeiliches Führungszeugnis beantragt – und welchen Typ man braucht – erhebliche Zeit und Stress sparen.
Ein Polizeiliches Führungszeugnis ist Deutschlands offizielles Strafregisterzeugnis. Es wird vom Bundesamt für Justiz (Bundesamt für Justiz) ausgestellt und listet alle Strafeinträge auf, die gegen Sie im zentralen Register Deutschlands (Bundeszentralregister) verzeichnet sind. Arbeitgeber, Behörden und Einwanderungsämter nutzen es, um zu überprüfen, dass Sie keine disqualifizierenden strafrechtlichen Vorstrafen haben.
Stellen Sie sich es als deutsches Äquivalent zu Marokkos Casier Judiciaire (Strafregisterauszug) vor – allerdings mit einigen wichtigen Unterschieden in der Verwendung und wem was angezeigt wird.
Nicht jede Verurteilung erscheint im Zeugnis. Kleine Verwarnungsgelder und Ordnungswidrigkeiten werden oft automatisch gefiltert. Was normalerweise erscheint:
Wenn das Zeugnis keine Einträge zeigt, steht einfach „Keine Eintragungen" – was bedeutet, dass Ihr Register für den angeforderten Zweck sauber ist.
Dies ist die Frage, die fast jeden beim ersten Antrag auf ein Führungszeugnis verwirrt. Es gibt zwei Haupttypen, und den falschen anzufordern bedeutet, von vorne anzufangen.
Belegart O (O steht für „ordinary" – gewöhnlich) ist das Standardzeugnis, das direkt an Sie ausgestellt wird. Sie erhalten es zu Hause oder beim Bürgeramt und können es dann an denjenigen weitergeben, der es verlangt hat – an Ihren Arbeitgeber, Ihren Vermieter, einen Berufsverband oder eine Ausländerbehörde.
Verwenden Sie Belegart O wenn:
Belegart N (N steht für „behördlich") wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die anfordernde deutsche Behörde versendet. Sie sehen den vollständigen Inhalt nie. Diese Version wird verwendet, wenn eine deutsche öffentliche Behörde offiziell Zugang verlangt – beispielsweise für Lehrer-Zulassungen, Positionen in Kinderbetreuung oder bei der Arbeit mit schutzbedürftigen Gruppen.
Verwenden Sie Belegart N wenn:
Wichtig: Bei der Beantragung von Belegart N müssen Sie den genauen Namen und die Adresse der empfangenden Behörde angeben. Ohne diese wird der Antrag abgelehnt.
Sie haben zwei Hauptoptionen: online oder persönlich bei einem Bürgeramt. Der Online-Weg ist schneller und einfacher – aber nur für Personen verfügbar, die bereits in Deutschland angemeldet sind (mit einer registrierten Adresse oder Meldeadresse).
Praktischer Hinweis: Wenn Sie noch in Marokko sind und sich noch nicht in Deutschland angemeldet haben, funktioniert das Online-Portal nicht für Sie. Sie müssen persönlich einen Antrag stellen, sobald Sie angekommen und Ihre Anmeldung abgeschlossen haben.
Wenn Sie die Online-Option nicht nutzen können, besuchen Sie Ihr örtliches Bürgeramt (Bürgerbüro). In großen Städten wie Berlin, München, Frankfurt oder Köln müssen Sie einen Termin im Voraus buchen – manchmal Wochen im Voraus.
Was Sie mitbringen müssen:
Der Sachbearbeiter verarbeitet Ihren Antrag sofort. Das Zeugnis wird dann an Ihre angemeldete Adresse verschickt – nicht am Schalter ausgegeben.
Bearbeitungszeit: In der Regel 3–7 Arbeitstage, gelegentlich länger in Stoßzeiten.
Wenn Sie sich von Marokko aus für ein deutsches Visum bewerben – für eine Ausbildung, ein Arbeitsvisum oder eine Blaue Karte – wird die deutsche Botschaft in Rabat oder Casablanca in der Regel einen Nachweis verlangen, dass Sie keine Strafregistereinträge in Marokko haben. Das deutsche Führungszeugnis deckt nur Ihren Strafregister in Deutschland ab, daher benötigen Sie das marokkanische Äquivalent separat.
In Marokko ist das Dokument, das dem Führungszeugnis entspricht, das Casier Judiciaire, speziell Bulletin N°3 (der dritte Auszug, der die Version ist, die an Privatpersonen und Arbeitgeber ausgestellt wird).
So erhalten Sie es:
Für die deutsche Visaanwendung: Die Botschaft verlangt normalerweise, dass das Casier Judiciaire in den 3–6 Monaten vor Ihrem Visatermin ausgestellt wird und in vielen Fällen eine beglaubigte deutsche Übersetzung beiliegen muss. Bestätigen Sie die genauen Anforderungen bei der Deutschen Botschaft Rabat (www.rabat.diplo.de) oder dem relevanten Konsulat in Ihrer Stadt.
Für die meisten Standard-Ausbildungs- und Beschäftigungsvisaanträge benötigt das Casier Judiciaire keine Apostille. Wenn Sie sich jedoch für eine Position bewerben, die erweiterte Hintergrundüberprüfungen erfordert (z. B. Kinderbetreuung, Gesundheitswesen oder Lehramt), kann eine Apostille erforderlich sein. Sie können eine Apostille beim Ministère de la Justice in Marokko erhalten.
Das Polizeiliches Führungszeugnis ist ein unkompliziertes Dokument, sobald Sie das System verstanden haben – und zu wissen, wie man es richtig beantragt, ob online oder persönlich, und ob Sie Belegart O oder N benötigen, macht den ganzen Prozess schnell und schmerzlos. Für Marokkaner, die ihre deutsche Visaanwendung vorbereiten, kombinieren Sie Ihr deutsches Strafregisterzeugnis mit einem frischen Casier Judiciaire aus Marokko und decken Sie alle Grundlagen ab.
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